Anpassung und Ausgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes
Nachbetreuung/Herausforderung alter Arbeitsplatz
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit bringen den beruflichen Alltag aus den Fugen. Die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz wirft viele Fragen auf und ist oft nicht einfach. Es kann sein, dass der Rehabilitand grundsätzlich arbeitsfähig ist, aber nicht mehr am ursprünglichen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Je länger er nicht mehr an seinem Arbeitsplatz war, desto ungewisser empfindet er die Situation. Er benötigt bei der Eingliederung möglichst viel Sicherheit und möchte mit der gebotenen Ruhe seine Leistungsfähigkeit erproben.
Der Integrationsbegleiter von InArbeit hat die Aufgabe, für Gewissheit zu sorgen und ihn bei seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen. Bei einer kompetent begleiteten Wiedereingliederung sind auch die meisten Arbeitgeber offen dafür, den Arbeitsplatz ihrer Angestellten leidensgerecht zu gestalten. Allerdings stellt sich auch den Chef eine Reihe von Fragen. Bringt mein Mitarbeiter wieder dieselbe Leistung wie früher? Wie belastbar ist er noch? Wie viel Stress hält er aus? Kann er sich wieder ins Team einfügen?
Oft findet man die Antworten nur, wenn man es ausprobiert. In einem Arbeitsversuch kann sich der Rehabilitand stufenweise wieder im Job einleben (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX), ohne gleich von Beginn weg die volle Leistung erbringen zu müssen. Oft greift bei einer Wiedereingliederung das sog. Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM, § 167 Abs. 2 SGB IX). Das ist dann der Fall, wenn die gesamte Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen im Jahr überschreitet.
In der praktischen Erprobung klären wir den möglichen Bedarf an technischen Hilfsmitteln und Besonderheiten in der Arbeitsplatzgestaltung. Braucht es einen speziellen Stuhl, bessere Lichtverhältnisse? Wie kann sichergestellt werden, dass der Rehabilitand nach einer Schulterverletzung vorerst nicht mehr als zehn Kilo heben müssen. Wissen alle Beteiligten worauf es bei dessen Eingliederung ankommt, so sind die Aussichten für eine erfolgreiche Wiedereingliederung wesentlich verbessert und ein Ausscheiden aus dem Betrieb kann verhindert werden.
Leistungsübersicht
Begleitung zur Stufenweisen Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX)
Unterstützung des BEM-Verfahrens (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
Kompensation behinderungsbedingter Barrieren
Organisatorische Anpassung und technische Umgestaltung des Arbeitsplatzes
Klärung etwaiger Qualifizierungsbedarfe
Organisation ggf. benötigter Arbeitsassistenz
Koordination der Kommunikation zwischen allen Beteiligten
Beteiligung an Personalgesprächen
Dokumentation, Bericht und Handlungsempfehlung
Dauer
Die Leistung hängt vom Verlauf der Wiedereingliederung ab und dauert in der Regel ca. 4 bis 12 Wochen
An jedem Wohnort eines Versicherten können Sie mit InArbeit realistische berufliche Perspektiven entwickeln und umsetzen. In 6 Bezirken stehen regionale Koordinierungsstellen mit rund 200 regionalen Integrationsbegleitern im ganzen Bundesgebiet bereit.
Für die Kontaktdaten der Regionalkoordinatoren bewegen Sie den Mauszeiger auf den jeweiligen Standort.
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